Handy im Unterricht – Wie verhalte ich mich richtig?

Ein Leben ohne Handy ist für viele Jugendliche unvorstellbar. Im Alter von 12 bis 19 Jahre besitzen nahezu alle Jugendlichen1 ein Smartphone. Es wird zum alltäglichen Begleiter und übersteigt bei weitem die Funktionen, die sich nur auf das Telefonieren und Nachrichtenschreiben beschränken.

Mit dem digitalen Wandel hat das Handy auch in Schulen Einzug gehalten und steht dort den Jugendlichen potenziell immer zur Verfügung. Schulen und Lehrkräfte versuchen daher bereits ihr Möglichstes, um den Handykonsum auf dem Schulhof und im Unterricht nicht überhand nehmen zu lassen. Meist geschieht das in Form vollständiger oder teilweiser Handyverbote, die von Schülerinnen und Schülern jedoch nicht in allen Fällen angenommen werden.

Dieser Artikel geht dieser Thematik auf den Grund und sammelt Tipps für Lehrkräfte, wie ein maßvoller Umgang mit dem Handy an Schulen aussehen und Akzeptanz von allen Seiten erreicht werden kann.

Handy-Verbot in der Schule: Aktueller Stand in Deutschland (2023)

Anders als in Frankreich gibt es in Deutschland kein einheitliches, landesweites Handyverbot an Schulen. Da Schulangelegenheiten Ländersache sind, kann jedes Bundesland nach eigenem Ermessen Grundsätze und Verbote aufstellen. Zudem können einzelne Schulen individuelle Regeln in ihrer Hausordnung festlegen. 

Trotz der andauernden Diskussionen zum generellen Handyverbot ist es wichtig, dass die aufgestellten Regeln nicht zu weit gehen. Sie müssen stets dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit folgen und dürfen Schülerinnen und Schüler nicht in ihren Grundrechten, der freien Persönlichkeitsentfaltung und ihren Eigentumsrechten verletzen.

Handys bzw. Smartphones bieten als Unterrichtsmittel in der Schule sowohl Chancen als auch Risiken. Vor- und Nachteile gibt es genügend, aber in einem geregelten und von Lehrkräften beaufsichtigten Rahmen können Handys im Unterricht nützlich und lehrreich sein. Pro- und Kontra-Argumente und was es bei der Handynutzung im Unterricht zu beachten gibt, erfahren Sie in dem folgenden Artikel: Smartphone als Unterrichtsmittel.

Rechtlich: Was dürfen Lehrkräfte?

In deutschen Schulen kann die Mitnahme eines Handys nicht verboten werden. Lediglich die Nutzung im Unterricht und in der Pause kann untersagt werden. Sie als Lehrkraft haben zudem das Recht, Ihren Schülerinnen und Schülern das Handy in Einzelfällen abzunehmen. Als pädagogische Erziehungsmaßnahme ist das erlaubt, rechtlich ist es jedoch eine Grauzone.

Folgende Hinweise sind dabei wichtig:

  • Der Entzug muss erforderlich und angemessen sein, z. B. wenn das Handy klar den Unterricht stört.

  • Das Handy darf nur vorrübergehend einbehalten werden, maximal bis zum Ende des Unterrichtstages.

Zudem dürfen Lehrkräfte keinesfalls das Handy einer Schülerin oder eines Schülers durchsuchen. Auch bei Verdacht auf eine Straftat ist das Durchsuchen nicht erlaubt. In einem solchen Fall müssen die Polizei und Eltern verständigt werden. Welche gesetzlichen Regelungen an Ihrer Schule gelten, können Sie im entsprechenden Schulgesetz Ihres Bundeslandes nachlesen.

Akzeptanz schaffen – Verhaltensvereinbarung für den Umgang mit Handys an Schulen

Für die meisten Jugendlichen ist das eigene Smartphone zentraler Bestandteil ihres Alltags. Und auch die Eltern wünschen sich oft, dass ihre Kinder erreichbar sind. Kritisch wird es dann, wenn die Handynutzung im Unterricht überhandnimmt.

Ein striktes Verbot des Smartphones an Schulen mag ein einfacher und kostengünstiger Weg sein, um die Ruhe im Unterricht nicht zu gefährden. Jedoch kann die Wirksamkeit nicht hinreichend geprüft werden und das Verlangen nach dem Handy unter Umständen noch verstärken.

Hilfreich können hingegen gemeinsam getroffene Vereinbarungen sein, die den Umgang mit dem Handy in der Schule regeln – am besten über eine sogenannte Handyordnung oder Verhaltensvereinbarung, die auch in die Schulordnung integriert werden kann. Hierfür können Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte gemeinsam Regeln und mögliche Sanktionen erarbeiten, z. B. über eine Arbeitsgruppe oder im Rahmen einer Projektwoche. Auch Elternvertreterinnen und -vertreter können hinzugezogen werden. Ein Regelwerk, das von allen Seiten akzeptiert wird, macht die Durchsetzung einfacher. Gleichzeitig schaffen Sie bei Schülerinnen und Schülern Akzeptanz, indem Sie die Absicht dahinter verständlich machen.

Folgende Fragen sollten im Rahmen einer Verhaltensvereinbarung berücksichtigt werden:

  • In welchen schulischen und außerschulischen Situationen ist das Handy erlaubt?
  • Wo soll sich das Handy während des Unterrichts in den Klassenräumen befinden?
  • Wo soll das Handy während des Sportunterrichts bleiben?
  • Wo können Handys in der Schule sicher verstaut werden?
  • Inwiefern darf mit dem Handy an der Schule fotografiert oder gefilmt werden?
  • Welche Apps dürfen genutzt werden und welche nicht?
  • Welche Regeln gelten auf Schulveranstaltungen und Klassenfahrten?
  • Welche Konsequenzen haben Verstöße?
  • Wie und von wem werden die Regeln überprüft?
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Einen Leitfaden, wie Sie eine Handyordnung erarbeiten, sowie einige Beispiele von Schulen finden Sie auf www.handysektor.de.

Peersprogramm: Von Schüler:innen für Schüler:innen

Außerdem gilt: Machen Sie Ihre Schülerinnen und Schüler fit, wenn es um den gesunden Umgang mit Handy und Smartphone geht. Hierbei unterstützt Sie auch die BZgA mit dem Peersprogramm, bei dem Jugendliche als „Net-Piloten“ in den Unterricht kommen und ihre Mitschülerinnen und Mitschüler über richtiges Mediennutzungsverhalten aufklären.

Wenn Sie sich Sorgen um den Medienkonsum bei Ihren Schülerinnen und Schülern machen, hilft Ihnen auch unser Beratungsprogramm weiter.

Quellen:
1
Medienpädagogischer Forschungsverbund Südwest (mpfs): JIM-Studie 2023.